Als Reaktion auf die Finanzkrise verabschiedete der Kongress das Dodd-Frank Wall Street Reform und Verbraucherschutzgesetz im Jahre 2010 um vermeintliche Missbräuche der Finanzindustrie zu bändigen. Das Ergebnis war eine neue Reihe von Formularen (allgemein als TILA / RESPA Integrierte Offenbarung bekannt), die für die meisten Immobilien-Transaktionen verwendet werden müssen wenn der Vollzug der Transaktion nach dem 1. August 2015 stattfindet und ein Kredit für den Kauf aufgenommen wird.
In der Vergangenheit war bei Immobilientransaktionen – bei denen ein Kredit aufgenommen wurde – vorgeschrieben, dass die Kreditinstitution eine Kredit Offenlegung (“Truth in Lending Disclosure”) an den Kreditnehmer senden mussten. Hinzu kam dass eine gutgläubige Schätzung („GFE“) der zu erwarteten Kosten dem Kreditnehmer aufgeschlüsselt und überlassen werden musste. Beim Vollzug der Transaktion musste der Closing Agent das „Closing Statement“ Formular (genannt “HUD-1”) anfertigen. Auf diesem Formular mussten die tatsächlichen Kosten aufgelistet werden und dann konnten diese Kosten mit dem GFE verglichen werden.
Die neuen Regeln sehen vor, dass das Kreditinstitut dem Käufer innerhalb drei Tage nach Erhalt des Kreditantrages ein Loan Estimate („Darlehens Schätzung“) überlassen muss. Dieses Formular detailliert die Kosten die voraussichtlich beim Vollzug der Transaktion auf den Kreditnehmer zukommen werden.
Mindestens drei Tage vor dem Closingtermin muss das Kreditinstitut dem Kreditnehmer eine Vollzugsoffenlegung („Closing Disclosure“) überlassen aus der die tatsächlichen Kosten hervorgehen die im Laufe dieser Transaktion anfallen werden . Gibt es Unterschiede zwischen dem Kostenvoranschlag und der Vollzugsoffenlegung, so kann der Kreditgeber verpflichtet sein die Differenz zu erstatten.
Allen Teilnehmern an Immobilientransaktionen, die nach dem 1. August 2015 vollziehen wollen, sollte bewusst sein dass die Umsetzung des neuen Systems kompliziert ist und es möglicherweise zu Verzögerungen kommen kann.
Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung