Es ist allgemein bekannt, dass der Nachlass eines U.S. Staatsbürger und einer in den USA ansässigen Person in den USA der Erbschaftssteuer unterliegt. Was für den Laien weniger klar ist: Was bedeutet es für Erbschaftssteuerzwecke in den USA ansässig zu sein?
Die allgemeine Definition in den Richtlinien ist, dass der Verstorbene an dem Ort ansässig war an dem er sich aufgehalten hat ohne eine gegenwärtige Absicht zu haben von dort wegzuziehen.
Dies ist natürlich nicht sehr hilfreich und daher analysiert man in der Praxis viele Faktoren. So wird z.B. die Länge des Aufenthalts in den USA mit der Aufenthaltszeit in Ausland verglichen. So auch die Art der Unterkunft in beiden Ländern, der Aufenthaltsort der Familie und Freunde, Visa Status, Geschäftsbeziehungen und so weiter.
Wenn man dann zum Schluss kommt, dass der Verstorbene in den USA nicht ansässig war, ist die nächste Frage welches Vermögen der US-Erbschaftssteuer unterliegt. Diese Antwort hängt davon ab, ob das Ansässigkeitsland ein Erbschaftsteuerabkommen mit den USA hat.
Wenn nicht, so ist die allgemeine Regel, dass Immobilien sowie Bewegliches Vermögen, welche sich in den USA befinden auch dort versteuert werden. Auch unterliegen Aktien in US-Unternehmen und US-Investmentfonds und Brokerage-Konten der Erbschaftssteuer in den Vereinigten Staaten.
Wenn der Erblasser jedoch in einem Land mit einem Abkommen ansässig war, so wird oft in diesem Abkommen festgelegt was versteuert werden darf. Ein Beispiel ist das US– Deutschland Erbschaftssteuerabkommen wo z.B. U.S. Aktien, Investementfonds und Brokerage Konten befreit werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass man nur in Genuss des Abkommens kommt, wenn man eine Erbschaftssteuererklärung abgibt und sich darin auf das Abkommen beruft.
Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung