Automatisches Pfandrecht des Finanzamtes

Die generelle Regel im U.S. Steuergesetz ist, dass bei gemeinsamem Besitz von nicht-Amerikanern der komplette Wert des in den U.S.A belegende Vermögens in die Erbschaftssteuer des Verstorbenen aufgenommen werden muss. Dies trifft z.B. dann zu wenn Mann und Frau Immobilien als „tenants by the entirety“ oder Personen Immobilien als „joint tenants with right of survivorship“ halten.

Es gibt eine Ausnahme zu dieser generellen Regel, wenn nachweislich das Vermögen zu anderen Prozentanteilen erworben wurde. z.B.: Ein Ehepaar hat Gütertrennung und 75% des Wertes kamen aus dem Konto der Frau und 25% aus dem Konto des Mannes.

Oftmals ist eine weitere Ausnahme, wenn man sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen berufen kann. Ganz wichtig hierbei ist jedoch, dass die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens nicht automatisch stattfindet sondern dass eine Erklärung abgegeben werden muss die sich dann auf das Doppelbesteuerungsabkommen beruft.

Um Abgabe einer Steuererklärung und Zahlung der eventuell anfallenden Erbschaftsteuern zu erzwingen, wird auf das ganze  Vermögen des Verstorbenen automatisch beim Ableben des Verstorbenen durch Gesetzeskraft ein Lien (Hypothek/Pfandrecht) eingetragen. Damit sind  alle möglicherweise  anfallenden Erbschaftsteuern und  Zinsen abgedeckt.

Dadurch können die Erben das U.S. Vermögen wie z.B. Immobilien nicht bedingungslos übertragen. Stattdessen muss eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden und dann muss entweder ein genereller Antrag auf Freistellung, oder einen Antrag auf Verzicht auf das Pfandrecht beim Finanzamt gestellt werden.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung