Wird die Vollmacht in Florida Anerkannt?

Vollmachten sind sehr nützlich in Situationen, wenn der Vollmachtgeber handlungsunfähig ist oder anderweitig nicht verfügbar ist. Oftmals haben Urlauber in Florida Generalvollmachten von ihrem Heimatland dabei und wenn dann der Notfall Eintritt ist der Bevollmächtigte nicht in der Lage zu handeln, weil die Vollmacht durch einen Formfehler von einer Bank, einem Krankenhaus oder Arztpraxis abgelehnt wird.

Es ist daher wichtig, dass Vollmachten die Vorschriften in den Florida-Statuten befolgen um sicherzustellen, dass die Vollmacht anerkannt wird, wenn diese dann am meisten benötigt wird.

Erstens, obwohl es keine absolute Voraussetzung ist, dass Vollmachten in englischer Sprache verfasst sind um Gültigkeit zu haben, muss der Bevollmächtigte in der Lage sein einem Dritten zu beweisen, dass der Bevollmächtigte auch die gewünschte Handlung ausführen darf. In so einem Fall kann der Dritte berechtigt sein eine zertifizierte Übersetzung zu fordern.

Zweitens, obwohl Vollmachten im Ausland unterschrieben werden dürfen gilt die allgemeine Regel, dass eine Vollmacht in Florida nur anerkannt wird, wenn diese 2 Zeugenunterschriften und eine Notarielle Unterschriftsbeglaubigung beinhaltet. Beglaubigungen von ausländischen Notaren und einiger anderer Beamten werden eventuell auch anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. Botschafter, Konsul, usw.).

Selbst wenn die Vollmacht übersetzt und laut den entsprechenden Formalitäten unterschrieben wurden, kann es manchmal trotzdem schwierig sein einen Dritten davon zu überzeugen die Vollmacht zu akzeptieren, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. So gibt es z.B. in medizinische Fällen bestimmte Rechte durch Datenschutzgesetze von denen der Vollmachtgeber ausdrücklich zurücktreten muss bevor medizinische Informationen an Dritte preisgegeben werden dürfen.

Es ist daher wichtig vor einem Notfall sicherzustellen, dass die Vollmacht das Ziel des Vollmachtgebers bei einem Urlaub in Florida erfüllen kann.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung