Überraschung beim Immobilienverkauf (FIRPTA)

Ein Haus in Florida zu verkaufen ist für ausländische Immobilienbesitzer aus steuerlicher Sicht relativ schmerzlos. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten dass bei einem Verkauf einer US-Immobilie, ein Gewinn generell in den USA zu versteuern ist und dass selbst wenn kein Gewinn entsteht eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Um ausländische Verkäufer zu motivieren die entsprechenden Steuererklärungen abzugeben und anfallende Steuern zu bezahlen, verabschiedete der US-Kongress den sog. Foreign Investment in Real Property Tax Act ( FIRPTA ) im Jahre 1980. Dieses Gesetz besagt dass der Käufer oder dessen Beauftragter 10% der Vertragssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. Dies kann eine böse Überraschung für einen Verkäufer sein der nicht darauf vorbereitet ist.

Normalerweise kann ein Verkäufer mit einer Rückerstattung, rechnen da die einbehaltene Summe meist höher ist als die tatsächliche Steuer welche vom Gewinn berechnet wird.  Um eventuelle Überzahlungen zurück zu bekommen muss der Verkäufer der Immobilie dann eine US Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtig abgeben. Der einbehaltene FIRPTA Betrag wird wie eine Vorauszahlung behandelt und mit der Steuer verrechnet.

Da die Gelder unter Umständen für Monate blockiert sein können, sollte jeder Verkäufer bei der Abwicklung sich erkundigen ob sich ein Antrag auf Freistellung oder Reduzierung der FIRPTA tax lohnt und ein „Withholding Certificate“ beantragt werden kann.

Disclaimer: Dieser Arikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung