Aufgabe der Green Card Schützt Nicht Unbedingt vor der Wegzugsbesteuerung

Die erhöhten Verfolgung von ausländischen Bankkontenerklärungen („FBAR“), die zunehmende Komplexität der Einhaltung der verschiedenen Informationserklärungen unter den US Steuergesetzen, und Erhebung drastischer Säumniszuschläge bei Nichtabgabe, hat viele dazu geführt sich zu Erkundigen ob sie ihre Permanent Residence Card ( “Green Card” ) zurück geben können. Ein solcher Schritt erfordert jedoch nicht nur dass die richtigen Einwanderungsgesetze befolgt werden sondern auch dass eine gewisse Steuerplanung durchgeführt wird um mögliche Wegzugsbesteuerung zu minimieren.

Um feststellen  zu können ob die Wegzugsbesteuerung zutrifft muss zunächst geklärt werden ob man eine rechtmäßige, dauerhafte, Aufenthaltsgenehmigung in acht der letzten fünfzehn Jahre in den USA besessen  hat. Diese  Aufenthaltsgenehmigung war rechtsgültig, wenn man das Einwanderungsrechtliche Privileg erhalten hatte sich unbeschränkt in den USA aufzuhalten, und dieser Status nicht durch einen amtlichen oder gerichtlichen Beschluss als „aufgegeben“ deklariert wurde.

Das bedeutet dass wenn man die Green Card nach dem Einwanderungsrecht „verlebt“ hat weil man z.B. seinen Wohnsitz nicht in den USA hatte, so zählen dieses Jahre weiterhin nach dem Steuerrecht zu den acht Jahren weil die Green Card noch nicht durch amtliche oder gerichtliche Wege ungültig gemacht wurde.

Wenn man nun in 8 der letzten 15 Jahre die Aufenthaltsgenehmigung hatte, so muss man unter dem Wegzugsbesteuerungsgesetz feststellen ob dieses steuerliche Konsequenzen mit sich zieht.

Disclaimer: Dieser Arikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung