Nichtabgabe Eines Formulars Kann Zur Wegzugsbesteuerung Führen

Wenn man eine rechtmäßige, dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in acht der letzten fünfzehn Jahre in den USA besessen hatte, so muss man unter dem Wegzugsbesteuerungsgesetz feststellen ob dieses bei Aufgabe der Green Card steuerliche Konsequenzen mit sich zieht.

Die hauptsächlichen Grenzbeträge um unter die Wegzugsbesteuerung zu fallen, sind wenn in den letzten 5 Jahren die berechnete Einkommensteuer eine Inflationsangepasste Summe ($155,000 in 2013) überschreitet oder das Gesamtweltvermögen des Steuerpflichtigen $2,000,000 überschreitet.

Oftmals würden Steuerpflichtige nicht unter die Wegzugsbesteuerung fallen weil die jährlich anfallende Einkommensteuer weitaus niedriger ist wie die erlaubte Summe und das Weltvermögen die $2,000,000 nicht überschreitet.

Leider wird jedoch oftmals das letzte Erfordernis nicht erfüllt:
Laut dem Einkommensteuergesetz muss ein Steuerpflichtiger im letzten Jahr der Ansässigkeit eine Eidesstattliche Versicherung ablegen, in dem er mittels Formular 8854 belegt dass alle steuerlichen Obligationen der letzten 5 Jahre erfüllt wurden. Wenn dieses Formular nicht abgegeben wird, so fällt der Steuerpflichtige automatisch unter die Wegzugsbesteuerung, auch wenn die Grenzbeträge nicht überschritten wurden.

Die Berechnung der Wegzugsbesteuerung funktioniert dann so, dass man alles Weltvermögen zum Wegzugsdatum fiktiv verkauft und dadurch die stillen Reserven aufdeckt. Der anfallende Gewinn wird um einen Inflationsangepassten Freibetrag ($663,000 in 2013) reduziert und der Differenzbetrag muss dann versteuert werden. Oftmals kann eine Wegzugsbesteuerung mit frühzeitiger Steuerplanung trotzdem vermieden werden, besonders wenn der Ehepartner eine US-Person bleibt.

 

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.