Etwas Hoffnung – Alternative Zur Selbstanzeige

Beginnend mit dem 1. Juli 2014 hat das US Finanzamt zwei neue Programme (sogenannte „Streamline Programme“) erstellt, durch welche US-Personen, ihre versäumten Einkommensteuererklärungen und „Foreign Bank Account Reporting Forms (FBARs)“ beim Finanzamt, gegen relativ milde Strafen, nachreichen können.

Diese Programme sind eine Alternative zu den Offshore Voluntary Disclosure Programmen und kommen in zwei möglichen Varianten. Die erste Variante ist für Steuerzahler deren Wohnsitz sich außerhalb der USA befindet und wird in diesem Beitrag genauer erklärt. Die zweite Variante ist für Steuerzahler die Ihren Wohnsitz in den USA haben. Dieser Sachverhalt wird in einem späteren Artikel besprochen werden.

Steuerzahler mit Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten:

Meistens trifft dieses Programm auf US-Bürger oder Green-Card-Inhaber zu, die in einem der letzten drei Jahre 330 Tage oder mehr, außerhalb der Vereinigten Staaten gewohnt haben und nicht über einen US-Wohnsitz verfügten.

Die Hauptfrage, die hierbei geklärt werden muss ist, ob der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hat, als dieser die ausländischen Einkünfte nicht angab, oder ob er die Steuererklärungen bzw. FBARs unbewusst nicht abgegeben hat. Dies ist eine rechtliche Frage, die nur von einem Steueranwalt, unter Umständen in Zusammenarbeit mit einem Strafrechtsanwalt, beantwortet werden kann. Das Finanzamt definiert ein „Handeln ohne Vorsatz“ als Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, oder Fehler durch gutgläubiges Missverständnis des Gesetzes.

Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Vorsatz gehandelt hat und die anderen Qualifikationen des Programmes erfüllt, so muss der Steuerpflichtige eine eidesstattliche Versicherung abgeben in der er schwört, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe. Danach muss er die Steuererklärungen für die letzten drei Jahre berichtigen, oder einreichen und die FBARs für die letzten sechs Jahre einreichen. Mit Abgabe der Steuererklärungen müssen sämtliche anfallenden Steuern und Zinsen bezahlt werden. Darüber hinaus werden keine weiteren Strafen erhoben.

Der größte Nachteil der Teilnahme an diesem Programm ist jedoch, dass es keinerlei Sicherheit gibt, und das Finanzamt später trotzdem ein Verfahren einleiten kann in dem das Finanzamt dem Steuerpflichtigen vorwirft, dass dieser vorsätzlich gehandelt und darüber hinaus auch noch einen Meineid geschworen habe.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.