Wohnsitz In Den USA – Verzicht Auf Schutz Gegen Selbstbelastung?

Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2014 hat das US Finanzamt zwei neue Programme (sogenannte „streamline programs“) erstellt, durch welche US-Personen ihre versäumten Einkommensteuererklärungen und „Foreign Bank Account Reporting Forms (FBARs)“ beim Finanzamt, gegen relativ milde Strafe, nachreichen können.

Die erste Variante dient Steuerzahlern, deren Wohnsitz sich außerhalb der USA befindet. Ich hatte das in meinem Artikel in der Ausgabe Nr. 35 in der „The SunState Post“ erörtert. Die zweite Variante ist für Steuerzahler gedacht, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Hierauf möchte ich im Folgenden näher eingehen.

Dieses Programm trifft in der Regel auf US-Bürger oder Green-Card-Inhaber zu, die insgesamt in den letzten drei Jahren weniger als 330 Tage außerhalb der Vereinigten Staaten gewohnt haben, oder die für den fraglichen Zeitraum über einen US-Wohnsitz verfügten. Auch in diesem Programm muss geklärt werden, ob der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hatte, als dieser die ausländischen Einkünfte oder die Steuererklärungen bzw. FBARs, nicht angab.

Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Vorsatz gehandelt hat (wie im vorgehenden Artikel definiert) und die anderen Qualifikationen des Programmes erfüllt, so muss der Steuerpflichtige eine eidesstattliche Versicherung abgeben in der er schwört, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Danach muss er die Steuererklärungen für die letzten drei Jahre berichtigen, oder einreichen und die FBARs für die letzten sechs Jahre einreichen. Mit Abgabe der Steuererklärungen müssen sämtliche anfallenden Steuern und Zinsen bezahlt werden. Hinzu kommt zusätzlich noch eine Strafzahlung von 5% des Höchstwertes aller finanziellen Wirtschaftsgüter, die bisher nicht gemeldet wurden (also z.B. Konten, Wertpapiere, Firmenwerte etc.).

Die eidesstattliche Versicherung dieses Programmes beinhaltet auch eine Klausel in der sich der Teilnehmer dazu bereit erklärt auf alle Verteidigungsmaßnahmen zu verzichten. Dies beinhaltet den Verzicht auf Berufung auf eine Verjährungsfrist. Diese Erklärung kann auch so ausgelegt werden, dass der Teilnehmer auf den Schutz gegen Selbstbelastung verzichtet. Hinzu kommt, dass es keinerlei Absicherung gibt, dass das Finanzamt davon abhalten könnte, später dennoch ein Strafverfahren einzuleiten. Dadurch entsteht eine theoretisch fristlose Zeit in der die Regierung gegen den Steuerpflichtigen vorgehen kann.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.