US-Erbschaftssteuer Auf Ferienhäuser?

Wenn eine in den USA nichtansässige Person stirbt, welche US Vermögen besitzt, wie z.B. eine US Firma oder US Immobilien, so unterliegt dieses Vermögen generell der US Erbschaftssteuer („Estate Tax“). Den Fall den man oft sieht ist, dass ein deutscher Urlauber hier ein Ferienhaus kauft und dann verstirbt.

Wichtig ist erst einmal zu verstehen, dass in den Vereinigten Staaten der Erblasser der Erbschaftssteuer unterliegt. Dies ist anders als in Deutschland, wo der Begünstigte der Besteuerung unterliegt.

Ein US-Erblasser bekommt in den USA einen Freibetrag („Unified Credit“) von derzeit rd. 5,25 Millionen Dollar. Dieser Betrag wird jährlich der Inflationsrate angepasst. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Deutschland und den USA, erhalten auch Deutsche diesen „Unified Credit“. Jedoch muss ein ausländischer Erblasser diesen Betrag ins Verhältnis setzen zwischen dem US Vermögen und dem weltweiten Vermögen.

So erhält beispielsweise ein Erblasser, welcher 3 Millionen US Dollar Vermögen und umgerechnet 5 Millionen US Dollar deutsches Vermögen besitzt, 3/8 des Unified Credits gegen sein US-Vermögen angerechnet. In diesem Beispiel bleibend wären das ca. 2 Millionen Dollar. US-Vermögen welches diesen Betrag überschreitet ist in den USA Erbschaftssteuerpflichtig.

Darüber hinaus unterliegen die Begünstigten des Verstorbenen in Deutschland auch der Erbschaftssteuer. Diese bekommen jedoch die in den USA bereits bezahlte Steuer angerechnet, so dass die Steuerlast etwas reduziert wird.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung