Unwissenheit Bald Keine Entschuldigung Mehr…

Eine gesetzliche Regelung die in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erhalten hat, legt fest, dass US-Personen (z.B. diejenigen, die sich substanziell in den USA aufhalten, eine „Grüne Karte“ besitzen oder US Staatsbürger sind) verpflichtet sind ihr Welteinkommen in den USA zu versteuern, diverse Informationserklärungen anzufertigen und auch die unter dem Bankgeheimnisgesetz von 1970 (Bank Secrecy Act of 1970) vorgeschriebene „Foreign Bank  Account Reporting Form“ (“FBAR”) abzugeben.

 

Personen, die es versäumt haben die erforderlichen Formulare einzureichen, haben verschiedene Optionen, um Verstöße gegen die Steuergesetze und das Bankgeheimnisgesetz zu bereinigen. Die Option, die die geringste Strafe nach sich zieht, ist das sogenannte Streamlined Programm, welches voraussetzt, dass die US-Person nichts von den FBARs gewusst hatte und in weiterer Folge nicht mit Vorsatz gehandelt hat.

 

Bei der International Steuerkonferenz Konferenz 2015 in Miami haben Regierungssprecher angedeutet, dass jedoch genau diese Unwissenheitsbehauptungen in Zukunft genauer unter die Lupe genommen werden, da diese Thema in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erhalten hat. Sie machten ausserdem deutlich, dass wir uns langsam dem Punkt nähern, an der eine Unwissenheitserklärung immer weniger glaubhaft gewertet wird.

Darüber hinaus wiederholten die Regierungssprecher mehrmals, dass die aktuellen Programme jederzeit beendet werden können, vor allem in Anbetracht der ausländischen Berichterstattung gemäß dem FATCA Gesetz sowie dem kommenden Global Reporting Standard (“Globale FATCA”). Man legte den Teilnehmern der Konferenz nahe, dass US-Personen zeitnah die ausstehenden Steuer- und Informationserklärungen sowie FBARs abgeben sollten, um noch an den derzeitig bestehenden Selbstanzeigen-Programmen teilnehmen zu dürfen, bevor diese abgeschafft werden und US-Personen mit deutlich höheren Strafen rechnen müssen.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung