Oftmals glauben in Deutschland ansässige Personen, die Grundvermögen in Florida besitzen dass das Deutsche Testament dazu dienen wird um die Florida Immobilie auf die gewünschten Erben zu übertragen. Dies ist theoretisch auch richtig, aber leider oftmals durch diverse Probleme verkompliziert.
Ein in Deutschland gültiges Testament kann unter Umständen innerhalb des Staates Florida ungültig sein. So ist z.B. ein handgeschriebenes Testament nach deutschen Recht vielleicht durchaus gültig aber wird unter Florida Gesetzen nur dann anerkannt wenn die Unterschrift auf dem Testament von 2 Zeugen bestätigt wurde.
Wenn das Testament den gesetzlichen Vorschriften entspricht dann wird das Testament für die Nachlass Verwaltung akzeptiert und das Gericht ordnet dann an, dass ein hiesiger Nachlassverwalter das Vermögen laut den im Testament enthaltenen Wünschen bzw. laut den Vorschriften nach deutschem Recht verteilt. Sollte das Testament den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, so kann es sein dass das Vermögen in Florida laut der gesetzlichen Erbfolge des Staats Florida verteilt wird.
Hinzu kommt dass ein Erbschein von einem Amtsgericht in Deutschland nicht ohne weiteres gültig ist um Grundvermögen in Florida zu übertragen. Stattdessen muss der Erschein zusammen mit einer beglaubigten Abschrift des Testamentes, Gerichtablauf und der Sterbeurkunde übersetzt und zusammen mit einem Antrag auf Nachlassverwaltung bei dem zuständigen Gericht in Florida eingereicht werden.
Viele der Kosten und auch ärger können erspart bleiben wenn man einen Revocable Living Trust oder ein Testament in Florida abschließt.
Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung