Kommen Sie Uns Besuchen…Aber Nur Nicht Zu Lange!

Es ist den meisten bekannt, dass U.S. Staatsbürger und Green Card Halter ihr Welteinkommen in den USA versteuern müssen. Es ist jedoch weniger bekannt, dass die U.S. Steuergesetze vorsehen, dass man auch dann unbeschränkt steuerpflichtig werden kann, wenn man sich mehr als 182 Tage in den USA aufhält (z.B. als Tourist).

Die Formel um festzustellen ob man die 182 Tage-Grenze überschritten hat, sieht so aus:

Man nimmt die Aufenthaltstage des laufenden Jahres und rechnet 1/3 der Vorjahresaufenthaltstage und 1/6 der Vorvorjahresaufenthaltstage dazu. Überschreitet diese Summe 182 Tage, ist man unbeschränkt Steuerpflichtig.

Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Freistellung zu beantragen in dem man einen Antrag beim Finanzamt stellt. Dieser Antrag belegt, dass man eine engere Verbindung zum Heimatsland hat als zu den USA und deshalb in den USA nur beschränkt steuerpflichtig sein sollte.

Diese Freistellung kann jedoch nicht beantragt werden, wenn man im laufenden Jahr 182 Tage überschritten hat oder man gezielte Schritte eingeleitet hat um eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (z.B. Teilnahme an der „Green Card Lotterie“).

In diesen Fällen ist es u.U. möglich sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen zu berufen. Entlastung unter dem Abkommen ist jedoch lückenhaft da z.B. die Informationserklärungen unter dem Bank Geheimnisgesetz und den Steuergesetzten trotzdem rechtzeitig eingereicht werden müssen.

Daher ist es sinnvoll den Urlaub im Voraus entsprechend zu planen um unangenehme Folgen zu vermeiden.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung