Immobilien Transfers Teil 1 – Transferinstrumente

Immobilien werden durch Notarielle Urkunden („Deeds“) von einem Eigentümer auf den anderen übertragen. Es gibt üblicherweise drei Arten von Urkunden durch die Wohnimmobilien in Florida übertragen werden:

Die erste und begehrtesten Variante ist der sog. (General) Warranty Deed. Hier garantiert der Veräußerer dass er das Recht hat die Immobilie zu vermitteln, dass die übertragene Eigentumsurkunde gültig ist und dass es keine Belastungen oder Rechtsmängel gibt die nicht bereits offenbart wurden. Der Warranty Deed gewährleistet auch dass der Empfänger vorrangiges Eigentum an der Immobilie besitzen wird, und dass der Veräußerer den Empfänger vor allen existierenden Ansprüchen schützt die das Eigentum des Empfängers streitig machen könnten.

Die zweite Art Urkunde ist ein sog. “Special Warranty Deed.” Diese ist ähnlich wie der General Warranty Deed weil der Veräußerer auch hier in der Regel die gleichen Garantien gibt. Allerdings sind diese Garantien in der Regel beschränkt auf Ansprüche und Belastungen gegen den Titel die nach Übernahme des Eigentums vom Veräußerers entstanden sind. Dies passiert oftmals wenn z.B. eine Bank eine Immobilie durch eine Zwangsvollstreckung erwirbt. Somit wird nur garantiert dass die Immobilie keine Rechtsmängel erlitten hat, nachdem die Bank das Eigentum übernommen hat.

Die letzte und am wenigsten wünschenswerte Urkunde ist ein sog. “Quit-Claim Deed.” Bei dieser Urkunde gibt der übertragende keinerlei Garantien über den Besitz oder die Übertragung ab. Der übertragende tritt lediglich jeglichen Anspruch an der Immobilie den er hat an den Empfänger ab, egal welche Ansprüche der Übertragende auch haben mag. Wenn diesem die Immobilie ganz gehört, so wird auch der gesamte Besitz übertragen. Hat der Übertragende keinerlei legitime Ansprüche auf die Immobilie, so wird auch nichts übertragen. Diese Art von Urkunde wird oftmals verwendet um Rechtsmängel zu beseitigen wenn die Ansprüche von dritter Seite z. B. fraglich sind.

Daher ist es sehr wichtig dass man bei Kauf einer Immobilie wenn auch immer möglich darauf besteht einen General Warranty Deed zu bekommen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte man Grundbuchrecherchen anfertigen lassen.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung