Eingentumsurkundenversicherungen (Title Insurance) schützten vor diversen versicherten Rechtsmängel, die während Grundbuchrecherchen nicht entdeckt wurden. Zu diesen Rechtsmängeln gehören zum Beispiel (unter vielen anderen): Irrtümer und Auslassungen wie z.B. ungültige Notarielle Beurkundungen, unzureichenden rechtliche Beschreibungen der Immobilie auf der Eigentumsurkunde, Eigentumsurkunden die von Minderjährigen oder unter erloschener Vollmacht unterzeichnet wurden, Fehler im Grundbuch wie z.B. Lücken in der Eigentumskette, fehlende Parteien bei einer Zwangsvollstreckung, und Fälschungen bzw. Betrug.
Es gibt zwei Arten von Versicherungen, welche die verschiedenen Parteien schützen. Als Erstes gibt es die Eigentümerpolice. Diese wird in der Regel auf Höhe des Kaufpreises der Immobilie ausgestellt und sie schützt das Eigentum des neuen Besitzers in der Immobilie. Die zweite Art von Versicherung ist eine Kreditorenpolice. Diese wird im Normalfall in Höhe der eingetragenen Hypothek zu Gunsten des Kreditgebers ausgestellt und reduziert sich bei Rückzahlungen des entsprechenden Darlehensbetrags.
In Florida werden die Versicherungsprämien von der Division of Insurance festgelegt und werden in der Regel beim Verkauf aus den Erlösen bezahlt. Normalerweise bezahlt der Verkäufer die Eigentümerpolice in den meisten der Florida Bezirken (Counties). Es gibt jedoch mehrere wichtige Ausnahmen, wie z.B. Sarasota, Collier, Miami Dade und Broward Counties. Die Kreditorenpolice wird normalerweise vom Darlehensnehmer bezahlt und kostet jedoch nur $25 wenn diese gleichzeitig mit der Eigentümerpolice ausgestellt wird.
Wenngleich diese Kostenzuweisung üblich ist, sollten Sie daran denken, dass die Käufer und Verkäufer der Immobilien sich auch vertraglich anders einigen können.
Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung