Warum sind Rechtsanwälte so teuer? Ich werde Ihnen sagen warum!

Aus dem Englischen: “Why Are Lawyers So Expensive? I’ll Tell You Why” was originally published on Lawyerist.com. It is published here, in translation, with permission.

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In letzter Zeit häufen sich die Diskussionen über den Bedarf nach billigen Rechtsberatungskosten. Das ist durchaus eine wichtige Diskussion für Rechtsanwälte, aber es ist auch bedeutend Inne zu halten und zu reflektieren, warum es von vorn herein so teuer ist einen Anwalt zu engagieren.

Es sind nicht nur die Kosten für die Absolvierung eines Studiums der Rechtswissenschaften, für Rechtschutzversicherung sowie für die laufenden Geschäftsausgaben welche beachtlich sind, es ist zu bezweifeln, ob die breite Masse wirklich schätzt, was ein Verteidiger auf sich nimmt, wenn ein Mandat unterschrieben wird. Fakt ist, dass sogar einige Rechtsanwälte daran erinnert werden sollten. Es liegt auf der Hand, dass viele Mandanten schnell wieder aus dem Gefängnis oder einem Vertrag heraus wollen oder eine Entschädigung ihrer Versicherung verlangen. Aber im Rahmen dieser Tätigkeit muss sich ein Anwalt zu mehr verpflichten.

Nachdem ein Mandat erteilt wird, sieht einem der Advokat in die Augen uns sagt: „Also gut, Sie müssen sich keine Sorgen mehr machen. Ihre Sorgen sind nun meine.“

Das hört sich nur nach einer Floskel an, jedoch ist es die Wahrheit. Der Mandant geht danach nach Hause und schläft – zum ersten Mal in Wochen oder Monaten – wie ein Baby. Der Anwalt geht nach Hause, denkt den ganze Abend über den Fall und die rechtlichen Konse-quenzen nach und träumt womöglich noch davon. Ab und zu wachen sie Schweiss gebadet auf und prüfen den Kalender auf ihrem Telefon, weil sie überzeugt sind, eine Frist versäumt zu haben. Wenn sie mit ihren Kindern am Spielplatz sind, sehen sie nach, ob sie neue Emails, vom Gericht oder gegnerischen Verteidiger erhalten haben. Wenn sie mit ihren Frauen zum Abendessen ausgehen, sprechen sie ueber nichts anderes als Anhörungen und Verhand-lungen.

Möglicherweise haben Sie schon von dem Anwalt gehört, der seinen Ferrari einer Flutwelle überlasst, nur um zu einer Anhörung rechtzeitig zu erscheinen. Jeder war sprachlos, ausser Kollegen, die eine solche Aktion völlig normal empfanden. Eine Anhörung zu versäumen, ist keine Option. Oder wie der Eigentümer des Ferraris sagen würde: „Man darf den Mandanten nicht im Stich lassen, egal welche persönlichen Einbussen man dabei hat.“

Rechtsanwälte sind teuer, weil Sie sehr viel für Ihr Geld bekommen. Sie bekommen dafür jemanden, der bereit ist seinen kostbaren Traumwagen – oder sein normales Auto – in einer Flugwelle zurück zu lassen, damit er an einer Anhörung teilnehmen kann. Sie bekommen jemanden, der nicht mehr schlafen kann, weil er sich um Ihre rechtlichen Probleme kümmert während Sie endlich entspannt schlafen können.

Verteidiger haben eine sehr eingeschränkte Wertvorstellung. Sie kümmern sich um die Probleme der Mandanten. Wenn Sie ein Mandat erteilen, werden Ihre Probleme die von den Anwälten. Das heisst, dass Sie wieder gut schlafen können, der Verteidiger jedoch nicht. Er muss die notwendigen Formulare und Unterlagen besorgen und zu Anhörungen erscheinen.

Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn Rechtsberatung von Anbietern wie Apple, Uber oder Facebook zu erwarten. Niemand würde erwarten, dass ein Uber Fahrer einen Strafzettel in Kauf nimmt, nur um Sie rechtzeitig irgendwo abzuholen. Es gibt unzählige Anwälte, die ihr Fahrzeug im Parkverbot abgestellt haben, nur damit sie rechtszeitig bei einer Anhörung sein konnten und die damit verbundenen Kosten als notwendige Ausgabe gesehen haben. Keine würde erwarten, dass ein Iphone Stress absorbiert, genauso wie niemand denkt, dass Facebook Privatsphäre bedeutet.  Anwälte sind keine Technologie-unternehmen, und das können sie auch nicht sein.

Da diese Verpflichtung derartig hoch ist, muss dementsprechend auch die Rechtsberatungsgebühr entsprechend hoch sein. Um diese Kosten zu reduzieren, müssen Sie bereit sein auch die Verantwortung des Anwalts zu reduzieren.

Das ist zwar leicht gesagt, aber nicht wirklich durchführbar. Der Rechtsanwaltskodex manifestiert die Verantwortung, die ein Rechtsbeistand eingeht und ist nicht durch den Mandanten auszuschliessen. Es gibt im Grunde nur die Möglichkeit den Umfang der Vertretung zu beschränken. Das macht unter Umständen Sinn, muss aber nicht zwingend zu geminderten Kosten führen.

Wenn die Kosten für Rechtsberatung wirklich zu hoch sind (was wahrscheinlich korrekt ist), werden andere Lösungen benötigt, und diese müssen die Verantwortung von Rechtsanwälten beschränken.

Zusammenfassend kann gesagt werden, eine Reduzierung von Anwaltsgebühren geht mit einer fundamentalen Reformation der Vertretung von Mandanten einher.

 

US-Erbschaftssteuer Auf Ferienhäuser?

Wenn eine in den USA nichtansässige Person stirbt, welche US Vermögen besitzt, wie z.B. eine US Firma oder US Immobilien, so unterliegt dieses Vermögen generell der US Erbschaftssteuer („Estate Tax“). Den Fall den man oft sieht ist, dass ein deutscher Urlauber hier ein Ferienhaus kauft und dann verstirbt.

Wichtig ist erst einmal zu verstehen, dass in den Vereinigten Staaten der Erblasser der Erbschaftssteuer unterliegt. Dies ist anders als in Deutschland, wo der Begünstigte der Besteuerung unterliegt.

Ein US-Erblasser bekommt in den USA einen Freibetrag („Unified Credit“) von derzeit rd. 5,25 Millionen Dollar. Dieser Betrag wird jährlich der Inflationsrate angepasst. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen Deutschland und den USA, erhalten auch Deutsche diesen „Unified Credit“. Jedoch muss ein ausländischer Erblasser diesen Betrag ins Verhältnis setzen zwischen dem US Vermögen und dem weltweiten Vermögen.

So erhält beispielsweise ein Erblasser, welcher 3 Millionen US Dollar Vermögen und umgerechnet 5 Millionen US Dollar deutsches Vermögen besitzt, 3/8 des Unified Credits gegen sein US-Vermögen angerechnet. In diesem Beispiel bleibend wären das ca. 2 Millionen Dollar. US-Vermögen welches diesen Betrag überschreitet ist in den USA Erbschaftssteuerpflichtig.

Darüber hinaus unterliegen die Begünstigten des Verstorbenen in Deutschland auch der Erbschaftssteuer. Diese bekommen jedoch die in den USA bereits bezahlte Steuer angerechnet, so dass die Steuerlast etwas reduziert wird.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung

Wohnsitz In Den USA – Verzicht Auf Schutz Gegen Selbstbelastung?

Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2014 hat das US Finanzamt zwei neue Programme (sogenannte „streamline programs“) erstellt, durch welche US-Personen ihre versäumten Einkommensteuererklärungen und „Foreign Bank Account Reporting Forms (FBARs)“ beim Finanzamt, gegen relativ milde Strafe, nachreichen können.

Die erste Variante dient Steuerzahlern, deren Wohnsitz sich außerhalb der USA befindet. Ich hatte das in meinem Artikel in der Ausgabe Nr. 35 in der „The SunState Post“ erörtert. Die zweite Variante ist für Steuerzahler gedacht, die ihren Wohnsitz in den USA haben. Hierauf möchte ich im Folgenden näher eingehen.

Dieses Programm trifft in der Regel auf US-Bürger oder Green-Card-Inhaber zu, die insgesamt in den letzten drei Jahren weniger als 330 Tage außerhalb der Vereinigten Staaten gewohnt haben, oder die für den fraglichen Zeitraum über einen US-Wohnsitz verfügten. Auch in diesem Programm muss geklärt werden, ob der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hatte, als dieser die ausländischen Einkünfte oder die Steuererklärungen bzw. FBARs, nicht angab.

Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Vorsatz gehandelt hat (wie im vorgehenden Artikel definiert) und die anderen Qualifikationen des Programmes erfüllt, so muss der Steuerpflichtige eine eidesstattliche Versicherung abgeben in der er schwört, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat. Danach muss er die Steuererklärungen für die letzten drei Jahre berichtigen, oder einreichen und die FBARs für die letzten sechs Jahre einreichen. Mit Abgabe der Steuererklärungen müssen sämtliche anfallenden Steuern und Zinsen bezahlt werden. Hinzu kommt zusätzlich noch eine Strafzahlung von 5% des Höchstwertes aller finanziellen Wirtschaftsgüter, die bisher nicht gemeldet wurden (also z.B. Konten, Wertpapiere, Firmenwerte etc.).

Die eidesstattliche Versicherung dieses Programmes beinhaltet auch eine Klausel in der sich der Teilnehmer dazu bereit erklärt auf alle Verteidigungsmaßnahmen zu verzichten. Dies beinhaltet den Verzicht auf Berufung auf eine Verjährungsfrist. Diese Erklärung kann auch so ausgelegt werden, dass der Teilnehmer auf den Schutz gegen Selbstbelastung verzichtet. Hinzu kommt, dass es keinerlei Absicherung gibt, dass das Finanzamt davon abhalten könnte, später dennoch ein Strafverfahren einzuleiten. Dadurch entsteht eine theoretisch fristlose Zeit in der die Regierung gegen den Steuerpflichtigen vorgehen kann.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.

Etwas Hoffnung – Alternative Zur Selbstanzeige

Beginnend mit dem 1. Juli 2014 hat das US Finanzamt zwei neue Programme (sogenannte „Streamline Programme“) erstellt, durch welche US-Personen, ihre versäumten Einkommensteuererklärungen und „Foreign Bank Account Reporting Forms (FBARs)“ beim Finanzamt, gegen relativ milde Strafen, nachreichen können.

Diese Programme sind eine Alternative zu den Offshore Voluntary Disclosure Programmen und kommen in zwei möglichen Varianten. Die erste Variante ist für Steuerzahler deren Wohnsitz sich außerhalb der USA befindet und wird in diesem Beitrag genauer erklärt. Die zweite Variante ist für Steuerzahler die Ihren Wohnsitz in den USA haben. Dieser Sachverhalt wird in einem späteren Artikel besprochen werden.

Steuerzahler mit Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten:

Meistens trifft dieses Programm auf US-Bürger oder Green-Card-Inhaber zu, die in einem der letzten drei Jahre 330 Tage oder mehr, außerhalb der Vereinigten Staaten gewohnt haben und nicht über einen US-Wohnsitz verfügten.

Die Hauptfrage, die hierbei geklärt werden muss ist, ob der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hat, als dieser die ausländischen Einkünfte nicht angab, oder ob er die Steuererklärungen bzw. FBARs unbewusst nicht abgegeben hat. Dies ist eine rechtliche Frage, die nur von einem Steueranwalt, unter Umständen in Zusammenarbeit mit einem Strafrechtsanwalt, beantwortet werden kann. Das Finanzamt definiert ein „Handeln ohne Vorsatz“ als Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit, oder Fehler durch gutgläubiges Missverständnis des Gesetzes.

Wenn ein Steuerpflichtiger ohne Vorsatz gehandelt hat und die anderen Qualifikationen des Programmes erfüllt, so muss der Steuerpflichtige eine eidesstattliche Versicherung abgeben in der er schwört, dass er nicht vorsätzlich gehandelt habe. Danach muss er die Steuererklärungen für die letzten drei Jahre berichtigen, oder einreichen und die FBARs für die letzten sechs Jahre einreichen. Mit Abgabe der Steuererklärungen müssen sämtliche anfallenden Steuern und Zinsen bezahlt werden. Darüber hinaus werden keine weiteren Strafen erhoben.

Der größte Nachteil der Teilnahme an diesem Programm ist jedoch, dass es keinerlei Sicherheit gibt, und das Finanzamt später trotzdem ein Verfahren einleiten kann in dem das Finanzamt dem Steuerpflichtigen vorwirft, dass dieser vorsätzlich gehandelt und darüber hinaus auch noch einen Meineid geschworen habe.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.

Gesperrte Konten Und Datenaustausch – Selbstanzeige Oder Lieber Nicht?

Green Card Inhaber, US Staatsbürger und Personen, die sich substanziell in den USA aufhalten,
werden von allen Seiten unter Druck gesetzt, an dem Offshore Voluntary Disclosure Programm (OVDP) , teilzunehmen. Die Personen, die sich vorsätzlich weigern, die unter dem Bankgeheimnisgesetz von 1970 (Bank Secrecy Act of 1970) erforderlichen „Foreign Bank Account Reporting Forms“ (FBARs) abzugeben und die erzielten Erträge dieser Konten in ihren Einkommenssteuererklärungen anzugeben, sind künftig im Visier der Steuerfahnder.

Auf der einen Seite sind dies ausländische Banken, die Konten von diesen Personen sperren, mit der Auflage, dass der Inhaber nur über das Konto verfügen kann, wenn dieser nachweisen kann, dass alle Voraussetzungen der US-Steuergesetze erfüllt wurden.

Auf der anderen Seite sammelt das US Finanzamt fleißig Informationen über Kontoinhaber bei Banken, die nicht durch bisherige Ermittlungen aufgefallen sind, sondern nun auch durch die Meldepflicht der Banken, die seit dem 1. Juli 2014 durch den Foreign Account Tax Compliance Act in Kraft getreten ist, beobachtet werden. Sobald das Finanzamt gegen den Kontoinhaber ermittelt, kann diese Person nicht mehr am OVDP teilnehmen.Daher ist es ein Wettlauf gegen die Zeit, um sicherzustellen, dass der Kontoinhaber am OVDP teilnimmt bevor das Finanzamt den Namen durch eine andere Quelle erhält.

Dennoch will das Finanzamt, dass „Steuersünder“, die vorsätzlich ihre FBARs nicht abgegeben haben, am OVDP teilnehmen. Es haben sich aber einige Bedingungen geändert:

Wer nun ein Konto bei einer Bank besitzt, welche auf der “Roten Liste” steht, muss nun eine Strafe in Höhe von 50% des höchsten Kontostandes der letzten 8 Jahre anstatt der bisher üblichen 27,5% bezahlen. Derzeit stehen bisher 10 Institutionen auf dieser Liste, aber das Finanzamt hat bereits angedeutet, dass diese Liste in absehbarer Zukunft wachsen wird.

Es gibt jedoch Hoffnung für all die Leute, bei denen die Nichtabgabe nicht vorsätzlich erfolgte. Das „Streamline Program“ wird in meinem nächsten Artikel besprochen.

 

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.

Nichtabgabe Eines Formulars Kann Zur Wegzugsbesteuerung Führen

Wenn man eine rechtmäßige, dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in acht der letzten fünfzehn Jahre in den USA besessen hatte, so muss man unter dem Wegzugsbesteuerungsgesetz feststellen ob dieses bei Aufgabe der Green Card steuerliche Konsequenzen mit sich zieht.

Die hauptsächlichen Grenzbeträge um unter die Wegzugsbesteuerung zu fallen, sind wenn in den letzten 5 Jahren die berechnete Einkommensteuer eine Inflationsangepasste Summe ($155,000 in 2013) überschreitet oder das Gesamtweltvermögen des Steuerpflichtigen $2,000,000 überschreitet.

Oftmals würden Steuerpflichtige nicht unter die Wegzugsbesteuerung fallen weil die jährlich anfallende Einkommensteuer weitaus niedriger ist wie die erlaubte Summe und das Weltvermögen die $2,000,000 nicht überschreitet.

Leider wird jedoch oftmals das letzte Erfordernis nicht erfüllt:
Laut dem Einkommensteuergesetz muss ein Steuerpflichtiger im letzten Jahr der Ansässigkeit eine Eidesstattliche Versicherung ablegen, in dem er mittels Formular 8854 belegt dass alle steuerlichen Obligationen der letzten 5 Jahre erfüllt wurden. Wenn dieses Formular nicht abgegeben wird, so fällt der Steuerpflichtige automatisch unter die Wegzugsbesteuerung, auch wenn die Grenzbeträge nicht überschritten wurden.

Die Berechnung der Wegzugsbesteuerung funktioniert dann so, dass man alles Weltvermögen zum Wegzugsdatum fiktiv verkauft und dadurch die stillen Reserven aufdeckt. Der anfallende Gewinn wird um einen Inflationsangepassten Freibetrag ($663,000 in 2013) reduziert und der Differenzbetrag muss dann versteuert werden. Oftmals kann eine Wegzugsbesteuerung mit frühzeitiger Steuerplanung trotzdem vermieden werden, besonders wenn der Ehepartner eine US-Person bleibt.

 

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung.

Aufgabe der Green Card Schützt Nicht Unbedingt vor der Wegzugsbesteuerung

Die erhöhten Verfolgung von ausländischen Bankkontenerklärungen („FBAR“), die zunehmende Komplexität der Einhaltung der verschiedenen Informationserklärungen unter den US Steuergesetzen, und Erhebung drastischer Säumniszuschläge bei Nichtabgabe, hat viele dazu geführt sich zu Erkundigen ob sie ihre Permanent Residence Card ( “Green Card” ) zurück geben können. Ein solcher Schritt erfordert jedoch nicht nur dass die richtigen Einwanderungsgesetze befolgt werden sondern auch dass eine gewisse Steuerplanung durchgeführt wird um mögliche Wegzugsbesteuerung zu minimieren.

Um feststellen  zu können ob die Wegzugsbesteuerung zutrifft muss zunächst geklärt werden ob man eine rechtmäßige, dauerhafte, Aufenthaltsgenehmigung in acht der letzten fünfzehn Jahre in den USA besessen  hat. Diese  Aufenthaltsgenehmigung war rechtsgültig, wenn man das Einwanderungsrechtliche Privileg erhalten hatte sich unbeschränkt in den USA aufzuhalten, und dieser Status nicht durch einen amtlichen oder gerichtlichen Beschluss als „aufgegeben“ deklariert wurde.

Das bedeutet dass wenn man die Green Card nach dem Einwanderungsrecht „verlebt“ hat weil man z.B. seinen Wohnsitz nicht in den USA hatte, so zählen dieses Jahre weiterhin nach dem Steuerrecht zu den acht Jahren weil die Green Card noch nicht durch amtliche oder gerichtliche Wege ungültig gemacht wurde.

Wenn man nun in 8 der letzten 15 Jahre die Aufenthaltsgenehmigung hatte, so muss man unter dem Wegzugsbesteuerungsgesetz feststellen ob dieses steuerliche Konsequenzen mit sich zieht.

Disclaimer: Dieser Arikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung 

Überraschung beim Immobilienverkauf (FIRPTA)

Ein Haus in Florida zu verkaufen ist für ausländische Immobilienbesitzer aus steuerlicher Sicht relativ schmerzlos. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten dass bei einem Verkauf einer US-Immobilie, ein Gewinn generell in den USA zu versteuern ist und dass selbst wenn kein Gewinn entsteht eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Um ausländische Verkäufer zu motivieren die entsprechenden Steuererklärungen abzugeben und anfallende Steuern zu bezahlen, verabschiedete der US-Kongress den sog. Foreign Investment in Real Property Tax Act ( FIRPTA ) im Jahre 1980. Dieses Gesetz besagt dass der Käufer oder dessen Beauftragter 10% der Vertragssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. Dies kann eine böse Überraschung für einen Verkäufer sein der nicht darauf vorbereitet ist.

Normalerweise kann ein Verkäufer mit einer Rückerstattung, rechnen da die einbehaltene Summe meist höher ist als die tatsächliche Steuer welche vom Gewinn berechnet wird.  Um eventuelle Überzahlungen zurück zu bekommen muss der Verkäufer der Immobilie dann eine US Einkommensteuererklärung als beschränkt Steuerpflichtig abgeben. Der einbehaltene FIRPTA Betrag wird wie eine Vorauszahlung behandelt und mit der Steuer verrechnet.

Da die Gelder unter Umständen für Monate blockiert sein können, sollte jeder Verkäufer bei der Abwicklung sich erkundigen ob sich ein Antrag auf Freistellung oder Reduzierung der FIRPTA tax lohnt und ein „Withholding Certificate“ beantragt werden kann.

Disclaimer: Dieser Arikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung

Doppelbesteuerungsabkommen Tie- Breaker –Regelung

Wenn jemand in den USA unbeschränkt steuerpflichtig wird, weil er entweder eine „Green Card“ hält oder sich mehr als 182 Tage in einem Jahr in den USA aufgehalten hat so muss diese Person in den USA ihr Welteinkommen versteuern.

Wenn ein solcher Steuerpflichtiger in einem Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen ansässig ist (z.B. Deutschland) so kann dieser, unter den richtigen Umständen, sich z.B. auf den Artikel 4 des DBA mit Deutschland berufen und sich in den USA als nicht ansässig einstufen lassen. Ein Green Card Inhaber der sich auf das DBA Art.4 beruft gefährdet allerdings damit die Green Card .

Um als nicht ansässig eingestuft zu werden muss der Steuerpflichtige dem Finanzamt melden dass dieser sich auf Artikel 4 des DBA’s bezieht. Dies wird mittels einer Non-Resident Steuererklärung, Formular 1040NR, erzielt. An diese Erklärung muss dann die sogenannte „Treaty Based Disclosure“ („Offenlegung“) mittels Formular 8833 beifügt werden.

Es ist zu beachten dass diese Offenlegung nur zur Folge hat dass der Steuerpflichtige in der Berechnung der Einkommensteuer als beschränkt Steuerpflichtiger eingestuft wird. Für alle anderen Aspekte der Steuergesetze wird dieser weiterhin als unbeschränkt Steuerpflichtig eingestuft so dass weiterhin diverse Informationserklärungen wie z.B. Formulare 5471, 8938, FBAR usw. abgegeben werden müssen.

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung. Vor Abgabe einer Non-Resident Erklärung sollten Sie sich einwanderungsrechtlich und steuerlich beraten lassen.

Mit 122 Tage Aufenthalt in den USA Unbeschränkt Steuerpflichtig?

Die US Steuergesetze sehen vor, dass, jemand der sich mehr als 182 Tage in den USA aufhält in den USA unbeschränkt Steuerpflichtig wird und dadurch sein Welteinkommen in den USA versteuern muss. Dies ist im Rahmen des “Erheblichen Aufenthalts Test.” Leider sind die Regeln dieses Tests nicht so benutzerfreundlich so dass man einfach die Tage zählen könnte an denen man im laufenden Jahr in den USA gewesen ist. Stattdessen gibt es eine Formel bei der man alle Aufenthaltstage des laufenden Jahres, sowie 1/3 der Aufenthaltstage des Vorjahres und 1/6 der Aufenthaltstage des Vorvorjahres zusammen rechnen muss. Diese Summe wird dann für das laufende Jahr zugrunde gelegt.  Dadurch kann jemand der sich im Durchschnitt 122 Tage in den USA aufgehalten hat bereits als unbeschränkt Steuerpflichtiger eingestuft werden.

Wenn jemand, der sich im laufenden Jahr weniger als 183 Tage in den USA aufgehalten hat, aber trotzdem durch den oben genannten Test unbeschränkt Steuerpflichtig wäre, gibt es die Möglichkeit, mit Abgabe des Formulars 8840 (Closer Connection Exception Statement) dem Finanzamt gegenüber zu erklären dass man eine engere Verbindung zu einem anderen Wohnsitzland hat

Disclaimer: Dieser Artikel ist nur zur generellen Information und dient nicht als Rechtsberatung. Vor Abgabe der Formulare sollten Sie sich rechtlich beraten lassen